Altschulden: Das können die Kommunen jetzt schon tun

Liebe Freundinnen und Freunde, Ende Februar haben wir Euch mit einer Kommunalinfo über den Gesetzentwurf für ein Altschuldenentlastungsgesetz informiert. Nachdem die Verbändeanhörung nun abgeschlossen ist, befasst sich der Landtag in dieser Woche in erster Lesung mit dem Gesetzentwurf und wird diesen in den zuständigen Fachausschuss überweisen. Aus diesem Anlass möchten wir Euch heute ein kurzes Update über dieses für viele Kommunen in NRW historische Gesetz geben.

Die Beteiligung der kommunalen Spitzenverbände hat keine tiefgreifenden Änderungen ergeben Das Wichtigste vorneweg: Der im Februar veröffentlichte Entwurf wurde lediglich in einigen technischen Details verändert. Die wichtigsten Eckpunkte gelten fort:

• Das Land NRW wird den Kommunen durchschnittlich 50 Prozent ihrer (bereinigten) Liquiditätskredite zum Stichtag 31.12.2023 abnehmen und zur Finanzierung und Tilgung der Kredite jährlich 250 Millionen Euro aufwenden.

• Die Entschuldung setzt einen Antrag der jeweiligen Kommune (mit Ratsbeschluss) voraus und berechnet sich anhand eines iterativen Schlüssels.

• Besonders hoch verschuldeten Kommunen wird besonders geholfen: Nach der Schuldenübernahme werden bei keiner Kommune in NRW mehr Liquiditätskredite als 1.500 Euro/ Einwohner*in verbleiben. Diese Schulden werden also vollständig vom Land übernommen („Spitzenentlastung“). 

• Ein Sockel von 100 Euro/ Einwohner*in wird bei der Berechnung des Entschuldungstarifs außer Acht gelassen und somit bei allen betroffenen Kommunen verbleiben („nicht übermäßige Liquiditätskredite“). 

Auch alle weiteren Informationen aus der Kommunalinfo vom 26. Februar 2025 haben Bestand, wir möchten der Kürze halber hierauf verweisen.

Wie ist der weitere Zeitplan und was könnt Ihr jetzt schon tun?
Der Gesetzentwurf wird noch diese Woche an den zuständigen Ausschuss für Heimat und Kommunales überwiesen, der zunächst eine Sachverständigenanhörung durchführen wird. Der endgültige Beschluss des Gesetzes ist unsererseits für den Juli geplant.

Anschließend haben die Kommunen vier Monate Zeit, um die Voraussetzungen für die freiwillige Teilnahme zu schaffen und einen Antrag an die NRW.BANK zu stellen. Vorratsbeschlüsse seitens der Räte und Kreistage hierfür sind jedoch jetzt bereits möglich und werden in einigen Kommunen auch bereits seitens der Verwaltung vorbereitet. Die Teilnahme kann selbstverständlich auch über einen Ratsantrag beschlossen werden, wie er zum Beispiel von der Grünen Fraktion in Remscheid eingebracht wurde. 

Die Schuldenübernahme wird im Anschluss sukzessive erfolgen. Die ersten spürbaren Entlastungen (Zinsersparnis) für die kommunalen Haushalte werden sich dann im Jahr 2026 ergeben.      

Kommunalscharfe Zahlen für die Entschuldung gibt es leider noch nicht
Verständlicherweise warten viele von Euch auf konkrete Zahlen für die Höhe der Entschuldung Eurer jeweiligen Stadt oder Gemeinde. Wir bitten weiterhin um Verständnis, dass diese bis auf Weiteres nicht vorliegen können. Denn die genaue Höhe der individuellen Entschuldung hängt von der Höhe der tatsächlich übertragbaren Kredite ab, die sich erst im Laufe der Antragsprüfung ermitteln lässt. Eine endgültige Zahl wird sich in vielen Fällen erst nach Antragsschluss ermitteln lassen. Fest steht lediglich, dass auch bei den besonders hoch verschuldeten Kommunen nach der Schuldenübernahme Liquiditätskredite in Höhe von maximal 1.500 Euro/ Einwohner*in verbleiben werden.

Was ist mit den verbleibenden Schulden?
Auch hier bleibt es bei der Botschaft aus Februar: Wir fordern weiterhin, dass der Bund seinen Teil der Verantwortung trägt und sich an der Altschuldenlösung in gleichem Maße beteiligt. Vom neuen Bundeskanzler und neuen Finanzminister erwarten wir nun entsprechend eine schnelle und eindeutige Initiative. Nur so kann nachhaltig ein Schlussstrich unter die kommunale Altschuldenfrage gezogen werden. Als Grüne Landtagsfraktion werden wir im Schulterschluss mit unserer Bundestagsfraktion weiterhin dafür kämpfen, dass die Bundesregierung liefert.

Für Rückfragen stehen wir Euch wie immer gerne zur Verfügung. Ihr könnt Euch dazu auch an unsere Referenten für Kommunales, David Schichel, und für Finanzen, Robert Engell, wenden.

Herzliche Grüße 
Robin Korte und Simon Rock