
Kommunales
Kommunaler Altschuldenfonds: NRW macht Tempo
Seit vielen Jahren setzen wir GRÜNE uns für einen kommunalen Altschuldenfonds ein. Wir werden als schwarz-grüne Koalition nun endlich handeln und eine einmalige Kraftanstrengung unternehmen, damit die betroffenen Kommunen ihre finanzielle Handlungsfähigkeit zurückerhalten. Gemeinsam mit den anderen Bundesländern gehen wir noch im Jahr 2022 auf den Bund zu, um die von der Bundesregierung versprochene bundesweite Lösung zu erreichen. Wenn eine bundesweite Altschuldenlösung erneut scheitern sollte, führen wir 2023 selbst eine Lösung herbei, um unsere Kommunen von alten Kassenkrediten zu befreien. Dabei sind für uns drei Bedingungen zentral: Es muss eine spürbare und dauerhafte Entlastung der teilnehmenden Kommunen geben. Diese muss sich auch in der Vermögensbilanz niederschlagen. Zudem darf der notwendige Eigenanteil unsere Kommunen nicht überfordern.
Sechs Milliarden für den kommunalen Klimaschutz
NRW geht wieder voran beim Klimaschutz – und nimmt die Kommunen dabei mit. Dafür legen wir ein langfristig ausgerichtetes Programm auf, um kommunale Investitionen in den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung in den kommenden 20 Jahren mit jährlich 300 Millionen Euro zu unterstützen. Damit machen wir den Weg frei für kommunalen Klimaschutz – von der energetischen Sanierung von Schulen und Kitas und dem Ausbau erneuerbarer Energien bis hin zum Ausbau des Bus- und Bahnangebots oder der Fuß- und Radwege. Zugleich stärken wir mit dieser beträchtlichen Finanzspritze die Infrastruktur unserer Kommunen im ganzen Land.
Wir reformieren Förderprogramme
Unser Ziel ist, dass alle Kommunen unabhängig von Finanz- und Personalkraft den gleichen Zugang zu Förderprogrammen des Landes erhalten. Dazu werden wir die Förderlandschaft des Landes reformieren und vereinfachen. Wir legen Programme zusammen, harmonisieren Förderkriterien und machen Kosten für Personal und Administration stärker förderfähig. Informationen, Antragsstellung und Verwendungsnachweise zu allen Programmen des Landes wollen wir auf einer zentralen digitalen Plattform zusammenführen sowie einfach und transparent ausgestalten. Gleichzeitig ermöglichen wir es Kommunen, verstärkt eigene Wege außerhalb des landesrechtlichen Rahmens zu gehen. Dazu werden wir die Nutzung der kommunalen Experimentierklausel z. B. im Bau- und Denkmalrecht erleichtern und neue Finanzierungsmodelle für kommunale Vorhaben wie die sogenannte Drittnutzerfinanzierung im ÖPNV ermöglichen.
Stabile Kommunalfinanzen in Stadt und Land
Unsere Kommunen müssen während und nach den aktuellen Krisen finanziell handlungsfähig bleiben. Darum werden wir die Konnexitätsfolgenabschätzung nach dem Pandemiegesetz umgehend vornehmen, um schnell zu einem notwendigen Kostenausgleich zu gelangen und die Kommunen zügig zu entlasten. Damit alle Kommunen eine verlässliche Planungsgrundlage haben, entwickeln wir das Gemeindefinanzierungsgesetz (GFG) planbar und fair weiter. Wir strecken die Rückzahlung der knapp 1,5 Milliarden Euro, die das Land im Zuge der Pandemie als Kredit für die Gemeindefinanzierung gewährt hat, über den maximal möglichen Zeitraum von 50 Jahren und begrenzen so die Belastung auf ein leistbares Maß. Darüber hinaus wird auf die zweite Stufe der 2022 eingeführten Differenzierung der fiktiven Hebesätze zwischen kreisfreien und kreisangehörigen Kommunen verzichtet.
Wir stärken die kommunale Demokratie
Wir stärken in den kommenden fünf Jahren die demokratischen Strukturen vor Ort, das kommunale Ehrenamt und die Arbeit der kommunalen Gremien. So erweitern wir die Rechte der Kreistage, indem wir ihnen ermöglichen, Beigeordnete zu wählen. Beiräte (Jugend, Inklusion, Integration, Senioren u.ä.) stärken wir weiter, indem wir es Kommunen ermöglichen, diese besser in die Arbeit der Fachausschüsse einzubeziehen. Auch die Arbeit der Ratsmitglieder und Fraktionen werden wir zusätzlich unterstützen. Neben einer Weiterentwicklung digitaler Gremiensitzungen zählt dazu auch eine Evaluation der Entschädigungsregelungen und die Verbesserung von Mandatsträger*innen mit Handicap.
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