Kommunales

Stabile Kommunalfinanzen in Stadt und Land

Unsere Kommunen müssen während und nach den aktuellen Krisen finanziell handlungsfähig bleiben. Damit alle Kommunen eine verlässliche Planungsgrundlage haben, entwickeln wir das Gemeindefinanzierungsgesetz (GFG) planbar und fair weiter. Wir strecken die Rückzahlung der knapp 1,5 Milliarden Euro, die das Land im Zuge der Pandemie als Kredit für die Gemeindefinanzierung gewährt hat, über den maximal möglichen Zeitraum von 50 Jahren und begrenzen so die Belastung auf ein leistbares Maß. Darüber hinaus wird auf die zweite Stufe der 2022 eingeführten Differenzierung der fiktiven Hebesätze zwischen kreisfreien und kreisangehörigen Kommunen verzichtet und die Grunddatenaktualisierung vorgenommen.


Kommunaler Altschuldenfonds: NRW macht Tempo

Der Altschuldenfonds für die NRW-Kommunen wird Realität! Die schwarz-grüne Landesregierung erfüllt ihr Versprechen und übernimmt knapp 10 Milliarden Euro und damit die Hälfte der kommunalen Altschulden. Dadurch werden fast 200 Kommunen bilanziell entlastet. Einige Städte und Gemeinden können durch diesen Schuldenschnitt der bilanziellen Überschuldung entkommen. Dies legt den Grundstein für eine langfristige finanzielle Entlastung zahlreicher Kommunen. Diese historische Entscheidung entlastet etwa jede zweite Stadt und Gemeinde in Nordrhein-Westfalen, insbesondere diejenigen, die besonders unter der Schuldenlast leiden. Für die andere Hälfte der Entlastung muss der Bund seine Zusagen endlich einhalten.


Wir reformieren Förderprogramme

Unser Ziel ist, dass alle Kommunen unabhängig von Finanz- und Personalkraft den gleichen Zugang zu Förderprogrammen des Landes erhalten. Dazu werden wir die Förderlandschaft des Landes reformieren und vereinfachen. Wir legen Programme zusammen, harmonisieren Förderkriterien und machen Kosten für Personal und Administration stärker förderfähig. Informationen, Antragsstellung und Verwendungsnachweise zu allen Programmen des Landes wollen wir auf einer zentralen digitalen Plattform zusammenführen sowie einfach und transparent ausgestalten. Gleichzeitig ermöglichen wir es Kommunen, verstärkt eigene Wege außerhalb des landesrechtlichen Rahmens zu gehen. Dazu werden wir die Nutzung der kommunalen Experimentierklausel z. B. im Bau- und Denkmalrecht erleichtern und neue Finanzierungsmodelle für kommunale Vorhaben wie die sogenannte Drittnutzerfinanzierung im ÖPNV ermöglichen.


Wir stärken die kommunale Demokratie

Wir stärken die demokratischen Strukturen vor Ort, das kommunale Ehrenamt und die Arbeit der kommunalen Gremien. So erweitern wir die Rechte der Kreistage, indem wir ihnen ermöglichen, Beigeordnete zu wählen. Beiräte (Jugend, Inklusion, Integration, Senioren u.ä.) stärken wir weiter, indem wir es Kommunen ermöglichen, diese besser in die Arbeit der Fachausschüsse einzubeziehen. Auch die Arbeit der Ratsmitglieder und Fraktionen werden wir zusätzlich unterstützen. Neben einer Weiterentwicklung digitaler Gremiensitzungen zählt dazu auch eine Evaluation der Entschädigungsregelungen und die Verbesserung von Mandatsträger*innen mit Handicap.


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