
Wirtschaft und Strukturwandel
Der Kohleausstieg 2030 kommt
Ohne den Kohleausstieg bis 2030 sind die Klimaziele nicht zu erreichen. Daher setzen wir ihn um und werden die fünf Dörfer des dritten Umsiedlungsabschnitts definitiv erhalten. Da die aktuelle Tagebauplanung noch von einem Ausstieg im Jahr 2038 ausgeht, haben wir eine Neuplanung verabredet, die Grundlage für eine schnellstmögliche neue Leitentscheidung sein wird. Bis dahin wird die Landesregierung mit RWE vereinbaren, dass keine unumkehrbaren Fakten geschaffen werden. Den Strukturwandel in den Kohleregionen beschleunigen wir und stärken den Fokus auf Klimaschutz und Nachhaltigkeit.
Der Weg zur klimaneutralen Industrie und Kreislaufwirtschaft
Die Wirtschaft in NRW bleibt nur zukunftsfähig, wenn sie in neue, klimaneutrale Prozesse investiert und entsprechende Rahmenbedingungen erhält. Wir werden dazu noch in diesem Jahr einen Industriepakt für NRW aufsetzen, um NRW zur ersten klimaneutralen Industrieregion Europas zu machen. Dazu setzen wir uns auch auf Bundesebene für die schnellstmögliche Einführung von Klima-Differenzverträgen ein, mit denen Investitionen in klimafreundliche Prozesse schon bei heute noch vergleichsweise niedrigen CO2-Preisen erleichtert werden sollen.
Gleichzeitig etablieren wir Anreize, um die Kreislaufwirtschaft in NRW voranzubringen. Dazu setzen wir ein „Zero Waste 2050 Impulsprogramm“ auf und schaffen Anreize für einen gesenkten Rohstoffverbrauch, die Nutzung zirkulärer Produkte und die Verbesserung der Reparierbarkeit von Produkten. Dafür werden wir das Landeskreislaufwirtschaftsgesetz anpassen, damit mehr Rohstoffe wiederverwendet werden können.
Durch Bürokratieabbau mehr ermöglichen
Unser gemeinsames Ziel ist es, einen Veränderungs- und Beschleunigungsprozess innerhalb der Abläufe insbesondere von Planungs- und Genehmigungsverfahren anzustoßen, um so an verschiedenen Stellschrauben Prozesse zu verschlanken, verbessern und zu beschleunigen. Hierbei setzen wir vor allem auf die Digitalisierung. Es bleibt dabei, dass Bürokratieabbau weder zu Lasten von Bürger*innenbeteiligung noch der Beschäftigten gehen darf.
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