Veröffentlichung aufkommensneutraler Hebesätze der Grundsteuer

Am heutigen Donnerstag, den 20. Juni, hat NRW-Finanzminister Marcus Optendrenk die angekündigten aufkommens- und verteilungsneutralen Hebesätze für die Grundsteuer veröffentlicht. Die Bereitstellung dieser Hebesätze ist eine Serviceleistung an die nordrhein-westfälischen Kommunen. Auf Basis dieser Werte, kann jede Kommune die Hebesätze erkennen, mit denen sie das gleiche Aufkommen aus der Grundsteuer ab dem 01. Januar 2025 generieren kann, das ohne Grundsteuerreform zu erwarten gewesen wäre.

Im Mai hatten wir Euch  in unserer Kommunalinfo zur „Einführung differenzierter Grundsteuerhebesätze in NRW zum 01.01.2025“ über den Entwurf für das „Gesetz über die Einführung einer optionalen Festlegung differenzierender Hebesätze im Rahmen des Grundvermögens bei der Grundsteuer Nordrhein-Westfalen“ informiert. Darin haben wir bereits darauf hingewiesen, dass das Land den Kommunen zentral aufkommens- und verteilungsneutrale Hebesätze zur Verfügung stellen wird, die die jeweilige Kommune dann umsetzen kann, aber ausdrücklich nicht muss.

Das Land stellt hierzu sowohl einen einheitlichen aufkommensneutralen Hebesatz als auch differenzierte Hebesätze für Wohngrundstücke und Nichtwohngrundstücke (Gewerbegrundstücke) bereit. Hiermit unterstreichen wir die Freiwilligkeit der Einführung differenzierter Hebesätze.

Die Gesamtschau auf die von Kommune zu Kommune deutlich voneinander abweichenden aufkommensneutralen Hebesätze für Wohngrundstücke und Nichtwohngrundstücke verdeutlicht, dass es keine einheitliche Lösung, für die in fast allen Kommunen auftretenden Lastenverschiebungen zu Ungunsten von Wohngrundstücken, hätte geben können. Die von vielen Kommunalverwaltungen favorisierte Lösung, die Messzahlen landesweit einheitlich anzupassen, würde nicht zu dem erwünschten Ergebnis führen. Denn so wie nicht jedem die durchschnittliche Schuhgröße 42 passt, so passt nicht für jede Kommune die Adjustierung der Messzahlen.

Differenzierte Hebesätze sind somit derzeit die einzige Möglichkeit, Mehrbelastungen für Eigentümerinnen und Eigentümer sowie Mieterinnen und Mieter zu verhindern.

Solltet Ihr weitergehende Fragen zum Thema haben, stehen Euch unser wissenschaftlicher Mitarbeiter für Finanzen, Robert Engell (robert.engell@landtag.nrw.de) und ich sehr gerne zur Verfügung.