Volkshochschulen müssen von Umsatzsteuer befreit bleiben

Der Antrag

Die Angebote der Volkshochschulen und anderer Träger der gemeinwohlorientierten Weiterbildung leisten einen wichtigen Beitrag zum lebensbegleitenden Lernen und zur sozialen Teilhabe. Deshalb müssen sie für alle bezahlbar bleiben.

Von Sprach- und Integrationskursen über nachholende Schulabschlüsse und politische Bildung bis hin zu künstlerischen Workshops – das Angebot der Volkshochschulen und anderer Träger der gemeinwohlorientierten Weiterbildung ist vielfältig und unverzichtbar. Sie sichern mit ihrem bezahlbaren und breitem Programmangebot Bildungschancen und Teilhabe für alle Teile der Bevölkerung. Dies ist in unserer von Umbrüchen geprägten Gesellschaft von großer Bedeutung. Seit jeher sind die 131 Volkshochschulen in Nordrhein-Westfalen und andere Träger der gemeinwohlorientierten Bildung von der Umsatzsteuer befreit. Die kommunale Umsatzsteuerpflicht ab 2023 und die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs und des Bundesfinanzhofs lassen Einschränkungen bei dieser Steuerbefreiung befürchten. Eine Umsatzsteuerpflicht würde zwangsläufig die Kursgebühren erhöhen. Dies würde den ohnehin von sozialer Ungleichheit geprägten Zugang zu Bildung für weite Teile der Bevölkerung verschlechtern. In dem gemeinsamen schwarz-grünen Antrag wollen fordern wir, dass die gemeinwohlorientierte Weiterbildung davon befreit bleibt. Da sich auch die Ampel-Koalition in ihrem Koalitionsvertrag dafür ausgesprochen hat, sollte die Bundesregierung zeitnah für eine rechtssichere und europarechtskonforme Lösung sorgen. Damit wird der öffentliche Auftrag, lebenslanges Lernen für alle zu ermöglichen, erfüllt.