Kommunen im Rhein-Kreis Neuss profitieren besonders von der Gemeindefinanzierung 2023 des Landes

Die vorläufigen Eckpunkte für das Gemeindefinanzierungsgesetz 2023 (GFG) sind von der schwarz-grünen Landesregierung beschlossen. Nach aktueller Prognose auf Grundlage der Steuerschätzung von Mai 2022 können die Zuweisungen für Städte, Gemeinden, Kreise und Landschaftsverbände in NRW im kommenden Jahr auf einen Rekordwert von 15,35 Milliarden Euro steigen. Das entspricht einer Erhöhung um 1,3 Milliarden Euro im Vergleich zu 2022 – ein Plus von 9,3 Prozent.

Nach einer ersten Arbeitskreisrechnung profitieren hierbei die Kommunen im Rhein- Kreis Neuss besonders.
Sie können 2023 mit Gesamtzuweisungen in Höhe von 146,2 Millionen Euro rechnen. Gegenüber 2022 entspricht dies einer Steigerung von über 84% bzw. 66,8 Millionen Euro. Zusätzlich kann die Kreisverwaltung mit Zuweisungen in Höhe von 64,1 Millionen Euro kalkulieren.

Im Einzelnen ergibt sich folgende Prognose für die Kommunen im Rhein-Kreis Neuss:
Dormagen: rund 23,5 Millionen Euro
Grevenbroich: rund 45,5 Millionen Euro
Jüchen: rund 11,9 Millionen Euro
Kaarst: rund 4,5 Millionen Euro
Korschenbroich: rund 3,5 Millionen Euro
Meerbusch: rund 5,8 Millionen Euro
Neuss: rund 49,6 Millionen Euro
Rommerskirchen: rund 1,8 Millionen Euro
Rhein-Kreis Neuss (Kreisverwaltung): rund 64,1 Millionen Euro

Im Gegensatz zu 2021 und 2022 plant die NRW-Landesregierung für 2023 nicht, die Gemeindefinanzierung zusätzlich aus dem Corona-Rettungsschirm des Landes zu stützen.
„Aufgrund der erheblich gestiegenen Steuereinnahmen seit Oktober letzten Jahres können Kommunen und Landschaftsverband nun mit einer spürbaren und deutlichen Erhöhung der Finanzmittel im Rahmen des Gemeindefinanzierungsgesetzes rechnen“, erklärt Simon Rock, finanzpolitischer Sprecher der Grünen und Mitglied im
Kommunalausschuss im Landtag.
„Durch die hohe Inflation und die gesellschaftlichen Herausforderungen kommen jedoch enorme Kosten auf unsere Kommunen zu. Inwiefern sich die finanzielle Situation für die Kommunen in NRW tatsächlich nachhaltig entspannen wird, wird sich daher zeigen müssen“, fasst Rock zusammen.
Die Arbeitskreisrechnung zum GFG 2023 des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen findet sich hier:


https://www.mhkbd.nrw/sites/default/files/media/document/file/2022-08-30-mhkbd-gfg-2023-arbeitskreisrechnung.pdf