NRW-Landesregierung gibt die temporäre Finanzhilfe des Bundes vollständig an die Kommunen weiter. Simon Rock (GRÜNE): Der Bund muss bei der Entlastung der kommunalen Altschulden noch kräftig nachliefern.

Dormagen. Das Land Nordrhein-Westfalen leitet die Bundeshilfen für die Kommunen vollständig weiter und hat dabei die konkreten Zuweisungsbeträge aus dem Bundes-Länder- und Kommunalentlastungsgesetz (LKEG) für die Kommunen bekannt
gegeben. Insgesamt werden Bundesmittel in Höhe von 164 Millionen Euro jährlich
über vier Jahre an mehr als 200 Kommunen in NRW direkt ausgezahlt.
Berücksichtigt werden Kommunen, die zum Jahresende 2024 Liquiditätskredite von mehr als 100 Euro pro Einwohner in den Büchern stehen hatten.
Wie der Landtagsabgeordnete Simon Rock (GRÜNE) aus dem Rhein-Kreis Neuss
mitteilt, kommt der Stadt Dormagen in den Jahren 2026 bis 2029 eine jährliche
Entlastung von ca. 1,96 Millionen Euro zugute. Prinzipiell könne die Liquiditätshilfe
des Bundes die städtische Zinslast temporär drücken, eine nachhaltig spürbare
Altschuldenübernahme bliebe der Bund allerdings nach wie vor schuldig, gibt Rock
zu bedenken. „Während das Land die eine Hälfte der kommunalen Altschulden
übernommen hat, bleibt der Bund diese Hilfe leider weiterhin schuldig. Zwar sind dieBundesmittel ein Beitrag zur Stabilisierung der laufenden Haushalte. Das
Entlastungsvolumen bleibt aber weit hinter den Herausforderungen vor Ort zurück“,
erklärt Rock. „Insbesondere handelt es sich bei den Bundesmitteln um eine auf vier Jahre befristete Unterstützungszahlung. Eine echte Schuldenübernahme durch den Bund erfolgt jedoch leider nicht.“
Dem befristeten Bundesprogramm stellt Rock das bereits umgesetzte
Altschuldenentlastungsgesetz (ASEG) des Landes Nordrhein-Westfalen gegenüber, das eine grundlegend andere finanzielle Wirkung entfaltet: „Während das LKEG nur den laufenden Aufwand bezuschusst, hat die schwarz-grüne Koalition in NRW mit
dem Altschuldenentlastungsgesetz eine echte, strukturelle Entschuldung vollzogen. Das Land hat Dormagen einen Großteil der gesamten Altschulden dauerhaft
abgenommen und in die eigene Landesschuld überführt. Damit wurde das finanzielle Risiko für diese Schuldentranche auf das Land verlagert, was das kommunale
Eigenkapital der Stadt langfristig stärkt.“