Pressemitteilung: Land die Kommunen im Rhein-Kreis Neuss bei der Unterbringung von Geflüchteten

Die Kommunen im Rhein-Kreis Neuss erhalten rund 10,1 Millionen Euro aus dem Unterstützungspaket der schwarz-grünen Landesregierung für die Versorgung von Geflüchteten. Das Geld dient für die Schaffung, Unterhaltung und Herrichtung von Unterbringungsmöglichkeiten. Insgesamt hilft das Land den Städten und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen mit 390 Millionen Euro. Das Kabinett hat die Auszahlung am Dienstag beschlossen.

„Nordrhein-Westfalen steht zu seiner humanitären Verpflichtung“, sagt der Landtagsabgeordnete Simon Rock aus dem Rhein-Kreis Neuss (Grüne). „Für den Rhein-Kreis Neuss und seine Kommunen bedeutet das eine große Herausforderung. Es ist richtig, dass die Landesregierung die Städte und Gemeinden bei dieser großen Aufgabe unterstützt und konkrete Hilfe leistet. Ich möchte mich auch bei den vielen Haupt- und Ehrenamtlichen für ihr Engagement und ihre Hilfe für die schutzsuchenden Menschen bedanken.“

Das Landeskabinett hatte im Februar das zweite Unterstützungspaket zur Bewältigung der Krisensituation in Folge des russischen Angriffskriegs in der Ukraine auf den Weg gebracht. Das Land stellt rund 670 Millionen Euro aus dem Sondervermögen für Maßnahmen zur Krisenhilfe, Krisenresilienz und Krisenvorsorge bereit. Ein großer Fokus liegt auf der Unterstützung der Kommunen für die Unterbringung von Geflüchteten. Das Landeskabinett hat in dieser Woche die Auszahlung dieser Mittel beschlossen. Gleichzeitig treibt die Landesregierung den Ausbau der Kapazitäten in den landeseigenen Einrichtungen weiter voran.

Die Zahlungen setzen sich für die einzelnen Kommunen im Rhein-Kreis Neuss wie folgt zusammen:

KommuneZuwendung in Euro
Dormagen1.445.166,83
Grevenbroich1.452.590,85
Jüchen577.845,74
Kaarst952.663,91
Korschenbroich769.127,74
Meerbusch1.259.601,30
Neuss3.294.562,16
Rommerskirchen350.870,00
Rhein-Kreis Neuss gesamt10.102.428,53

Die einzelnen Zuweisungen des Unterstützungspaketes können auf der Seite des Ministeriums eingesehen werden:

https://www.mkjfgfi.nrw/menue/flucht/hilfen-waehrend-des-ukrainekrieges/informationen-fuer-behoerden