Zehn Millionen Euro für den Ausbau von Mieterstrom –eine Chance für den geförderten Wohnraum im Rhein-Kreis Neuss

Die schwarz-grüne Landesregierung hat ein landeseigenes Förderprogramm in Höhe von zehn Millionen Euro zur Förderung des Mieterstroms in Nordrhein-Westfalen beschlossen. Ziel des Programms ist es, die Installation und vorbereitende Dacharbeiten für Photovoltaik-Anlagen auf Gebäuden mit gefördertem Wohnraum zu unterstützen. Der Zuschuss kann für die technische Installation und vorbereitende Maßnahmen des Daches bis zu 2.500 Euro betragen. Modernisierungen werden mit bis zu 5.000 Euro gefördert. Der Zuschuss berechnet sich pro Wohnung des geförderten Gebäudes.

Der Landtagsabgeordnete Simon Rock (GRÜNE), selbst wohnhaft in Neuss, sieht im Förderprogramm besondere Chancen für den Rhein-Kreis Neuss: „Im Kreis haben wir mit wichtigen Akteuren wie dem Neusser Bauverein, der GWG Neuss, dem Bauverein Grevenbroich sowie der WORADO Dormagen
ein starkes kommunales Engagement für den sozial geförderten Wohnraum. Mit diesem Förderprogramm haben diese Akteure die Möglichkeit, einerseits Mieterinnen und Mieter im geförderten Wohnraum angesichts weiterhin hoher Energiepreise zu entlasten und andererseits einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten.“

Auf Antrag kann ein „Zuschuss Mieterstrom NRW 2023“für alle Neubauvorhaben und Modernisierungen gewährt werden, in der mindestens eine geförderte Wohneinheit realisiert wird oder wurde. Auch für Bauvorhaben, die eine Bewilligung aus der öffentlichen Wohnraumförderung des Landes Nordrhein-Westfalen vor dem Jahr 2023 erhalten haben, ist eine Zuschussbeantragung möglich. Die Förderung kann bei den örtlichen Bewilligungsbehörden wie dem Rhein-Kreis Neuss beantragt werden.

Die zehn Millionen Euro zur Förderung von Mieterstrom-Modellen im Wohnungsbau werden aus dem Sondervermögen zur Bewältigung der Krisensituation zur Verfügung gestellt. Mit dem Zuschuss soll eine Unterstützung zur Bewältigung der direkten und indirekten Folgen der Energiekrise geleistet werden, die zu einer mittelbaren finanziellen Entlastung von Menschen im geförderten Wohnungsbau beitragen soll und dabei besondere Härten bei der Stromversorgung ausgleicht. Das Programm zielt darauf ab, öffentliche Wohnungsbaugesellschaften, Genossenschaften und andere gemeinwohlorientierten Wohnungsmarktakteuren einen Anreiz hierfür zu geben.

Hintergrund:

  • Als Mieterstrom wird Strom bezeichnet, der von Solaranlagen auf dem Dach eines Wohngebäudes erzeugt und von dort direkt in dem Gebäude verbraucht wird. Der Vermieter produziert Strom lokal am oder auf dem Haus und verkauft ihn direkt oder über einen Stromanbieter an seine Mieter. Damit werden die Anlagen des Vermieters profitabler und die Stromkosten für die Mieter sinken.
  • Im Rahmen des NRW-Programms wird ein Zuschuss für eine technische Installation gewährt: Gefördert wird die Errichtung, der Umbau oder die Erweiterung der Hauselektrik, um den von einer Anlage zu erzeugenden Strom für das geförderte Gebäude nutzen zu können. Hierzu zählen unter anderem die Messplätze, die Erneuerung oder Verstärkung bestehender Haus- und Wohnungsanschlüsse, die Verkabelung und die damit einhergehenden Arbeitsaufwände, Steuereinrichtungen für den Betrieb der Anlage, beispielsweise in Verbindung mit einer Wärmepumpe, einzubringende stationäre elektrische Batteriespeicher und das zu ihrem Betrieb erforderliche Steuer- und Regelsystem oder bauliche Maßnahmen für die Einbringung der Installation in den Gebäuden.
  • Im Rahmen des NRW-Programms wird auch ein Zuschuss für vorbereitende Maßnahmen am Dach gewährt: Gefördert werden vorbereitende bauliche Maßnahmen an Dach oder Fassade, die für die Errichtung oder Erweiterung einer Anlage technisch oder statisch erforderlich sind. Gleiches gilt für eine Kombination aus einer Anlage mit einem Gründach.