Rettungsdienstbedarfsplan: GRÜNE und SPD wollen Klarheit über Ausweisung von Kaarst-Büttgen als ländliche Hilfsfrist

Rettungsdienstbedarfsplan: GRÜNE und SPD wollen Klarheit über Ausweisung von Kaarst-Büttgen als ländliche Hilfsfrist
Gemeinsame Pressemitteilung der Kreistagsfraktionen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD

Maximal acht Minuten: Das ist die Hilfsfrist – also die Einsatzzeit – die Rettungsdienste im städtischen Raum vom Zeitpunkt der Alarmierung bis zum Einsatzort in den meisten Fällen benötigen dürfen. Im ländlichen Raum liegt sie bei 12 Minuten. Grundlage für die Zuordnung nach „städtischer“ und „ländlicher“ Hilfsfrist ist vor allem die Anzahl der Rettungsdiensteinsätze im Verhältnis zur Gesamtbevölkerung des entsprechenden Ortsteils – auch als Inzidenz bezeichnet. Da bei einem Notfalleinsatz jede Minute über Leben und Tod entscheiden kann, ist diese Zuordnung von hoher Relevanz. Für den Ortsteil Kaarst-Büttgen gilt bislang die ländliche Hilfsfrist – dies soll nach dem Willen der Kreisverwaltung auch so bleiben.

Vor diesem Hintergrund haben die Kreistagsfraktionen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD eine gemeinsame Anfrage betreffend den „TOP Ö3 Rettungsdienstbedarfsplan für den Rhein-Kreis Neuss“ zur nächsten Sitzung des Ausschusses für Rettungswesen, Feuer- und Katastrophenschutz am 2. Februar 2022 formuliert.

Simon Rock, Kreistagsabgeordneter und Sprecher für Haushalt & Finanzen, erklärt: „Wird ein Notruf abgesetzt, beispielsweise bei Verdacht auf einen Herzinfarkt, zählt jede Minute. Demzufolge macht es einen großen Unterschied, ob die maximale Einsatzzeit zum Erreichen des Einsatzortes mit acht oder mit zwölf Minuten festgelegt ist.“

Ohnehin sei die Voraussetzung zur Einhaltung der städtischen Hilfsfrist für Kaarst-Büttgen – insbesondere auch aufgrund der räumlichen Nähe zur Rettungswache Kaarst-Mitte – gegeben, so der Grünen-Politiker.

Konkret möchten die beiden Kreistagsfraktionen in Erfahrung bringen, warum der Ortsteil Kaarst-Büttgen im Rahmen des Rettungsdienstbedarfsplans nicht als städtische Hilfsfrist ausgewiesen wird und welche finanziellen Folgen eine entsprechende Änderung der Hilfsfristen hätte. Des Weiteren soll die Position der Stadt Kaarst zu diesem Thema abgefragt werden.

„Die Kriterien, nach denen für Ortsteile festgelegt wird, ob für sie die städtischen oder die ländlichen Hilfsfristen gelten, sollten klar festgelegt, transparent und nachvollziehbar sein, damit sich Ortsteile gegenüber anderen nicht benachteiligt fühlen“, erklärt Herbert Palmen, Sprecher der SPD im Ausschuss für Rettungswesen, Feuer- und Katastrophenschutz.

Die beiden Kreistagsfraktionen sind sich einig: Laut Rettungsdienstbedarfsplan weist Kaarst-Büttgen eine Inzidenz von 81,53 Einsätzen pro 1.000 Einwohner und Jahr auf. Das als städtisch ausgewiesene Neuss-Grimlinghausen beispielsweise kommt auf einen Wert von 78,03. Insofern ist es angezeigt, Kaarst-Büttgen ebenfalls als städtische Hilfsfrist auszuweisen.