NRW auf dem Weg zur klimaneutralen Landesverwaltung bis 2030

Antrag der Fraktionen von CDU und GRÜNE im Landtag

I. Ausgangslage

Der öffentlichen Verwaltung kommt bei der Erreichung der Klimaschutzziele eine Vorbildfunk­tion zu. Nordrhein-Westfalen hat sich dabei zum Ziel gesetzt, seine Landesverwaltung bis zum Jahr 2030 bilanziell klimaneutral zu bewirtschaften und somit einen wichtigen Beitrag zur Er­reichung der Klimaschutzziele des Landes zu leisten. Dieses Ziel ist in § 7 des Klimaschutz-gesetzes rechtsverbindlich festgeschrieben. Insbesondere sollen in den Bereichen Gebäude und Mobilität CO2-Emmissionen deutlich gesenkt werden. Hierzu setzt das Land auf Maßnah­men der Energieeffizienz und erneuerbare Energien. Der Prozess wird dabei begleitet durch die Geschäftsstelle Klimaneutrale Landesverwaltung. Damit adressiert die Landesregierung 539 Behörden, Einrichtungen des Landes, Landesbetriebe, Sondervermögen und Organe der Justiz. Die öffentlich-rechtlichen Hochschulen sind eingeladen, sich der Landesverwaltung auf dem Weg zur Klimaneutralität anzuschließen.

Parallel hat sich das Land dazu verpflichtet, das Handeln der Landesverwaltung an den Krite­rien der Nachhaltigkeit im Sinne der Agenda 2030 auszurichten, ebenfalls mit dem Zielhorizont 2030.

Erste Schritte auf dem Weg zur klimaneutralen Landesverwaltung sind bereits erfolgt. Der Be­zug von 100 Prozent Ökostrom und der Ausbau von Photovoltaik auf Landesliegenschaften sind dabei wichtige Bausteine. Darüber hinaus unterstreichen sie auch die Vorreiterrolle und Vorbildfunktion des Landes gegenüber Unternehmen, Kommunen und den Bürgerinnen und Bürgern. Eine weitere Stellschraube, an der NRW bereits in den vergangenen Jahren gedreht hat, ist die Einhaltung ambitionierter Effizienzstandards für Bestandsgebäude und Neubauten. Neben einem Beitrag zur Erreichung der Klimaschutzziele, tragen hohe Effizienzstandards im Bau mittel- und langfristig auch zu sinkenden Energiekosten und damit gleichzeitig zu einer signifikanten Entlastung des Landeshaushalts bei. Dies ist auch vor dem Hintergrund der an­gestrebten Unabhängigkeit von Importen fossiler Energie aus diktatorischen Regimen ein nicht zu unterschätzender Parameter.

Im Zukunftsvertrag für Nordrhein-Westfalen haben CDU und GRÜNE im Jahr 2022 festge­schrieben, die bisher beschlossenen Maßnahmen zur klimaneutralen Landesverwaltung kon­sequent umzusetzen und weiterzuentwickeln. Dabei sollen CO2-Emissionen vorrangig vermie­den und nur dort kompensiert werden, wo eine Vermeidung nicht möglich ist. Der Zukunftsver­trag für Nordrhein-Westfalen sieht vor diesem Hintergrund die Prüfung weiterer Initiativen für die Beschäftigten des Landes, also die Beamtinnen und Beamten sowie die Angestellten, in den Bereichen innovativer Mobilitätskonzepte, Jobrad, Jobticket und Parkraumbewirtschaf­tung vor. Darüber hinaus sind die sukzessive Umstellung des Landesfuhrparks auf alternative Antriebe und die flächendeckende Errichtung von Ladeinfrastruktur an Landesliegenschaften für elektrisch angetriebene Dienstkraftfahrzeuge vereinbart.

Im Fokus einer klimaneutralen Landesverwaltung muss etwa auch das Landesreisekostenge-setz stehen, das klimabezogene Aspekte bei der Auswahl von geeigneten Verkehrsmitteln bisher zu wenig berücksichtigt und Potenziale der CO2-Reduktion, etwa über die Ausgestal­tung von Wegstreckenentschädigungen, bislang ungenutzt lässt.

II. Beschlussfassung
Der Landtag stellt fest:

  • Um das Ziel einer klimaneutralen Landesverwaltung bis zum Jahr 2030 zu erreichen, sind die bisher avisierten und umgesetzten Projekte in den Bereichen Photovoltaik auf Landesliegenschaften, energetischer Gebäudesanierung, Bezug von Ökostrom und Ausbau der Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge wichtige Schritte, die es weiter aus­zubauen und zu ergänzen gilt.
  • In unterschiedlichen Bereichen der Landesverwaltung sind für die Erreichung der klima­neutralen Landesverwaltung weitere enorme Potenziale der CO2-Reduktion zu heben. Hierbei sind insbesondere innovative Mobilitätskonzepte und Maßnahmen im Bereich der Gebäudeentwicklung in den Fokus zu nehmen.

Der Landtag beauftragt die Landesregierung, den Weg zu einer klimaneutralen Landesverwal­tung bis zum Jahr 2030 im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel konsequent weiterzugehen, dabei die bisherigen Bemühungen zu intensivieren und hierbei insbesondere:

  • Bei allen immobilienwirtschaftlichen Maßnahmen des Landes (möglichst inklusive Hoch­schulen) die Standards der „Klimaneutralen Landesverwaltung“ (KNLV) einzuhalten.
  • Dem Bau- und Liegenschaftsbetrieb des Landes Nordrhein-Westfalen (BLB NRW) zu ermöglichen, besonders innovative Maßnahmen des Klimaschutzes unter dem Aspekt der Wirtschaftlichkeit aus eigenen Mitteln zu berücksichtigen.
  • Beim Bau neuer Liegenschaften Effizienzgewinne, eine nachhaltige Flächennutzung und neue Entwicklungen beim tatsächlichen Bedarf von Büroflächen im Sinne des „New Work“ zu berücksichtigen.
  • Die technischen Voraussetzungen für die Wirtschaftlichkeitsberechnung von immobilien­wirtschaftlichen Maßnahmen eines CO2-Schattenpreis in Höhe von mindestens 180 Euro pro Tonne CO2-Äquivalente zu schaffen, um ihn einführen zu können.
  • Ökologisches, klimaresilientes und ressourcenschonendes Bauen als Standard bei allen Bauvorhaben zu verfolgen und insbesondere das Bauen mit Holz sowie den Einsatz von Recyclingmaterial und Sekundärrohstoffen weiter voranzubringen.
  • Die Wärmeversorgung des BLB NRW möglichst bis zum Jahr 2030 auf nicht-fossile Energieträger oder bivalenten Betrieb umzustellen.
  • Durch den Ausbau von Energieeffizienzmaßnahmen auch beim BLB NRW den Anteil vermiedener CO2-Emissionen gegenüber dem der durch Zertifikate kompensierter CO2-Emmissionen zu erhöhen.
  • Die Dach- und Fassadenbegrünung von öffentlichen Gebäuden weiter zu intensivieren und auszubauen.
  • Home Office und weitere Angebote der wohnortnahen Beschäftigung der Beschäftigten der Landesverwaltung auszubauen und im Zuge der Erarbeitung von Home-Office-Re-gelungen für die Beschäftigen der Landesverwaltung eine größere Flexibilisierung von Präsenz- und Home-Officezeiten zu prüfen, um verkehrliche Spitzenzeiten zu vermei­den.
  • Zu prüfen, welchen Beitrag zur CO2-Reduktion Maßnahmen und Projekte in den Berei­chen innovativer Mobilitätskonzepte leisten können und in der Folge die Entwicklung und Umsetzung zweckmäßiger Konzepte anzugehen.
  • Zu prüfen, inwiefern für die Umsetzung der Mobilitätsziele in Landesbehörden die Ein­stellung von Mobilitätsmanagerinnen und -managern angeraten ist und diese gegebe­nenfalls umzusetzen.
  • Ein Fahrradleasing-Modell sowie das Angebot eines Jobtickets auch vor dem Hinter­grund des Deutschlandtickets für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst bis Ende 2023 zu erarbeiten und zu prüfen.
  • Zur Förderung der Fahrradmobilität auf den Wegen zum Arbeitsplatz darauf hinzuwirken, dass die Behörden über eine dem Bedarf entsprechende Anzahl an Umkleideräumen und Duschen sowie an sicheren Abstellplätzen inklusive E-Ladestationen verfügen, wel­che auch für Besucherinnen und Besucher zugänglich sein sollten.
  • Den Landesfuhrpark bis 2030 sukzessive auf alternative Antriebe umzustellen sofern es ökologisch und ökonomisch sinnvoll und praxistauglich ist und dabei die Anzahl der E-Ladestationen an Beschäftigtenparkplätzen dem Bedarf entsprechend auszubauen.
  • Zu prüfen, ob durch den Ausbau eines elektrischen Fahrzeugpools unter Berücksichti­gung ökologischer und ökonomischer Aspekte die Nutzung privater Fahrzeuge für Dienstreisen reduziert werden kann.
  • Bis Ende 2025 eine Evaluation des zuletzt im Jahr 2021 überarbeiteten Landesreisekos-tenrechts vorzunehmen. Im Zuge der aus der Evaluation abzuleitenden Überarbeitungs­bedarfe ist insbesondere auf Vermeidungsoptionen im Hinblick auf innerdeutsche Flug­reisen zugunsten von Zugreisen und auf eine Erhöhung der Wegstreckenentschädigung für Fahrräder mit dem Ziel einer CO2-Reduktion einzugehen. Hierbei ist der Vorrang von öffentlichen Verkehrsmitteln und Fahrrad-Nutzung festzuhalten
  • Die Landesverwaltung auch bei Müllvermeidung, Mehrweg und Recycling zum Vorbild zu machen.
  • Die Themen und Ziele der klimaneutralen Landesverwaltung konsequent mit denen der nachhaltigen Landesverwaltung in Einklang zu bringen und Synergien durch eine Ko­operation der umsetzenden Stellen zu nutzen.