Nordrhein-Westfalen im Kampf gegen Geldwäsche stärken

Antrag der Fraktionen von CDU und GRÜNE im Landtag

I. Ausgangslage

Organisierte Kriminalität in Form von Drogenhandel, illegalem Glücksspiel oder Waffenhandel führt bei Straftäterinnen und Straftätern zu sogenanntem „schmutzigem Geld“. Der Vorgang, diese illegal erwirtschafteten Gelder in den legalen Finanz- und Wirtschaftskreislauf einzubrin­gen, wird Geldwäsche genannt. Hierzu werden Gelder beispielsweise durch undurchsichtige Firmenstrukturen geschleust.

Der Polizeilichen Kriminalstatistik 2022 Nordrhein-Westfalen ist nahezu eine Verdopplung der Fälle von Geldwäsche auf rund 6.600 Fälle gegenüber dem Vorjahr zu entnehmen. Dies be­deutet jedoch nicht, dass dieses Phänomen tatsächlich sprunghaft angestiegen ist, sondern vielmehr, dass es den Ermittlungsbehörden möglich war, deutlich mehr Fälle als zuvor ans Tageslicht zu bringen.

Nordrhein-Westfalen hat sich in den letzten Jahrzehnten unabhängig von der jeweils amtie­renden Landesregierung als bundesweiter Vorreiter im Kampf gegen Steuerkriminalität und Geldwäsche positioniert. Auf dieser Position kann sich das Land jedoch nicht ausruhen – im­mer neue Herausforderungen verlangen eine ständige Anpassung und Weiterentwicklung der Strukturen und Strategien, um Geldwäsche gezielt zu erschweren und zu verhindern.

Ein wichtiger Schritt zur Bekämpfung der Geldwäsche in Nordrhein-Westfalen war die Grün­dung der ressortübergreifenden Task Force zur Bekämpfung von Finanzierungsquellen Orga­nisierter Kriminalität und Terrorismus im Jahr 2018. Die gemeinsame Einheit aus den Ressorts Finanzen, Inneres und Justiz unter dem Dach des Landeskriminalamts hat sich in kürzester Zeit als bundesweit vorbildlich erwiesen. Da die organisierte Kriminalität international vernetzt agiert, war es folgerichtig, auch in Nordrhein-Westfalen auf stärkere Vernetzung zu setzen, um diese zu bekämpfen.

Einen weiteren Schritt zur Bündelung von Kompetenzen geht die Landesregierung aktuell mit der Gründung einer Landesbehörde zur Bekämpfung großer Fälle von Steuerkriminalität sowie zur Mitwirkung bei der Geldwäschebekämpfung. In dieser Landesbehörde soll sich ein eigenes Aufgabengebiet der Geldwäsche widmen und als zentrale Ansprech- und Koordinierungsstelle agieren. Durch diesen Schritt werden landesweit die Kräfte auf Seiten der Steuerverwaltung gebündelt und effizient eingesetzt.

Die Strukturen zur Geldwäschebekämpfung sind auch auf Bundesebene im stetigen Wandel. Mit der Errichtung einer Bundesoberbehörde zur Bekämpfung der Finanzkriminalität geht der Bund einen wichtigen und richtigen Schritt, der auch auf Landesebene nachzuvollziehen und mitzugestalten ist. In diesem Kontext kann sich Nordrhein-Westfalen einerseits aufgrund sei­ner vielfältigen Erfahrung auf Bundesebene bei der Ausgestaltung der neuen Behördenstruk­tur einbringen und schafft andererseits mit der selbst auf den Weg gebrachten Umstrukturie­rung einen einheitlichen Ansprechpartner für die neue Bundesbehörde.

II. Beschlussfassung
Der Landtag stellt fest:

  • Die Arbeit der nordrhein-westfälischen ressortübergreifenden Task Force zur Bekämp­fung von Finanzierungsquellen Organisierter Kriminalität und Terrorismus findet bundes­weit Beachtung und gilt als wegweisend. Der Erfolg beruht auf einer engen Zusammen­arbeit ursprünglich weitestgehend getrennt agierender Akteure. Dieser Weg ist weiter zu verfolgen und zu intensivieren.
  • Das Vorhaben des Ministeriums der Finanzen, in der zu gründenden Landesbehörde einen eigenen Aufgabenbereich für das Thema Geldwäsche einzurichten und neben den vorhandenen sowie geplanten Möglichkeiten eine zentrale Anlauf- und Ansprechstelle für Externe einzurichten, ist zu begrüßen. Das ist ein richtiger Schritt, um Hemmnisse zwischen Finanzverwaltung, Zoll, BKA und sonstigen mit der Geldwäschethematik be­fassten Behörden abzubauen. Die in diesem Zusammenhang geplante Vernetzung der Themen Geldwäsche und Umsatzsteuerhinterziehung wird dazu beitragen, Finanzkri­minalität effektiver zu bekämpfen.
  • In den vergangenen Jahren haben sich erhebliche Veränderungen im Bereich des euro­päisches Rechts zur Bekämpfung von Geldwäsche ergeben. Die zum Teil notwendige Anpassung regional geprägter Strukturen ist noch nicht in Gänze erfolgt.
  • Im Rahmen weitreichender Reformen im Bereich der Geldwäschebekämpfung wird auf Bundesebene die Errichtung einer Bundesoberbehörde zur Bekämpfung der Finanzkri­minalität vorangetrieben. Es ist zu begrüßen, dass der Bund Nordrhein-Westfalen ein­geladen hat, seine Expertise im Rahmen des Projekts zur Errichtung einer Bundesober-behörde zur Bekämpfung der Finanzkriminalität als Mitglied des Lenkungsausschusses einzubringen.

Der Landtag beauftragt die Landesregierung, aus vorhandenen Mitteln,

  • im Land vorhandene Strukturen der Aufsicht im Nichtfinanzsektor zu überprüfen und noch effektiver aufzustellen.
  • Aufsichtsstellen im Nichtfinanzsektor noch stärker miteinander zu vernetzen, feste Ko­operationsformen zu schaffen und Synergien herzustellen und zu nutzen.
  • die in der Abgabenordnung für die Finanzverwaltung vorgesehenen Rechtsgrundlagen für eine aktive Verknüpfung von Geldwäschebekämpfung und Besteuerungsaufgaben (§§ 31b, 140 AO) konsequent umzusetzen.
  • in der zu gründenden Landesbehörde die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass Geldwäscheverdachtsmeldungen im Rahmen der gesetzlichen Zuständigkeit optimal zur Aufdeckung und Verfolgung von Steuerhinterziehung nutzbar gemacht werden.
  • sich auf Bundesebene für eine gesetzliche Rückmeldeverpflichtung der Financial Intelligence Unit (FIU) gegenüber der meldenden Institution einzusetzen, um insbeson­dere die Qualität der Geldwäscheverdachtsmeldungen zu erhöhen.
  • zur Stärkung der Geldwäscheprävention die Berufsaufsicht von Notaren auf mögliche Verbesserungen zu überprüfen und die Berufsaufsicht von Immobilienmaklern, steuer­beratenden und ähnlichen Berufen zu reformieren.
  • einen verstärkten Fokus der Strafverfolgungsbehörden auf Geldwäscheaspekte im Kon­text von Untergrundbankensystemen wie dem sogenannten Hawala-Banking sowie der Finanzverwaltung auf die digitale Überwachung und Mustererkennung von Kryptowäh-rungen und andere intransparente Zahlungsverfahren zu legen.
  • Unternehmen, bei denen wirtschaftliche Eigentümerinnen und Eigentümer nicht ermittelt werden können, von der Vergabe öffentlicher Aufträge auszuschließen.
  • sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, dass die Definition unklarer wirtschaftlicher Eigentümer im Geldwäschegesetz anzupassen ist. Die derzeitige individuelle Mindestanteilsschwelle von 25 Prozent soll hierbei abgesenkt werden.
  • mit dem Ziel einer Risikoprüfung von Eigentümerstrukturen ohne hinreichende Transpa­renz bzgl. der wirtschaftlichen Eigentümer auf Steuerhinterziehung, Geldwäsche und Sanktionsdurchsetzung Datensysteme aufzubauen, etwa für den Bereich digitaler Grundbuchdaten, die es ermöglichen, automatisiert Grundstücke einem Eigentümer zu­zuordnen und umgekehrt.