Landwirtschaft entlasten – Verursacherprinzip in der Düngegesetzgebung umsetzen!

Ein Drittel der landwirtschaftlichen Fläche in Nordrhein-Westfalen gilt als nitratbelastet. In vielen Fällen tragen landwirtschaftliche Betriebe nicht einmal die Hauptverantwortung. Hohe Nitratwerte können beispielsweise auch durch Golfplätze in der Umgebung entstehen. Wir setzen daher auf eine einzelbetriebliche und verursachergerechte Betrachtung, um Landwirte zu entlasten und nachhaltige Perspektiven zu schaffen, ohne sie alleinig für die Problematik verantwortlich zu machen.

Maßnahmen und Ziele:

1. Messstellennetz ausweiten: Binnendifferenzierung ermöglichen, um Einflüsse anderer Quellen auszuschließen und eine gerechtere Zuordnung von Nitratbelastungen vorzunehmen.

2. Berücksichtigung von Vorbelastungen: Auf Bundesebene setzen wir uns für eine stärkere Berücksichtigung von Stickstoffvorbelastungen und Bodenqualität in der Düngeverordnung ein, um eine ausgewogenere Sichtweise zu gewährleisten.

3. Bundesdüngegesetz weiterentwickeln: Einzelbetriebliche Betrachtungsweise und Verursacherprinzip bundesweit einführen, wobei betont wird, dass verschiedene Quellen zu Umweltbelastungen beitragen.

4. Modellprojekt in NRW: Stickstoffdüngung im Hinblick auf Grundwasserqualität analysieren und verursachergerecht auswerten, um eine differenzierte Sicht auf die Ursachen zu ermöglichen.

5. Digitales Nährstoffdokumentationsprogramm (EN-NRW): Einführung eines praxisnahen, digitalen Programms zur Meldung belastbarer Kriterien, um die Zusammenarbeit verschiedener Akteure zu erleichtern.

6. Bürokratiearme Datenerfassung im EN-NRW: Einfache Datenerfassung und Möglichkeit zur direkten Übertragung aus Ackerschlagkartei-Programmen, um Landwirte zu entlasten.

Diese Anpassungen betonen die Absicht, die Verantwortlichkeiten gerecht zu verteilen und sicherzustellen, dass verschiedene Quellen von Umweltbelastungen angemessen berücksichtigt werden.

Hintergrund:

Stickstoff und Phosphat sind entscheidend für das Wachstum, können jedoch unsere Umwelt belasten. Die EU hat bereits 1991 die Nitratrichtlinie verabschiedet. Leider blieb die konsequente Umsetzung in Deutschland aus. 2018 wurde die damalige Bundesregierung von Union und SPD aufgefordert, die Düngegesetzgebung zu verschärfen.