Den Pensionsfonds des Landes mit einer nachhaltigen Anlagestrategie weiter stärken

Antrag der Fraktionen von CDU und GRÜNE im Landtag

I. Ausgangslage

Der Pensionsfonds des Landes Nordrhein-Westfalen sichert die Versorgungsansprüche der Beamtinnen und Beamten des Landes und schützt den Landeshaushalt vor künftigen Risiken aus stark steigenden Versorgungsansprüchen. Im Jahr 2017 wurden die zuvor zu diesem Zweck existierenden Versorgungstöpfe zusammengelegt. Seit dem Jahr 2018 führt das Land dem neuen Pensionsfonds jährlich mindestens 200 Millionen Euro zu. Mit einem aktuellen Bestand von über 13 Milliarden Euro handelt es sich um einen starken Puffer für den Landes­haushalt in Bezug auf die anstehenden Pensionslasten, aber auch um einen starken Akteur an den Kapitalmärkten.

Bereits seit einigen Jahren spielt Nachhaltigkeit eine entscheidende Rolle bei den Anlageent­scheidungen des Pensionsfonds. Zum 1. Juni 2017 wurden die Anlagerichtlinien für die Ver­waltung von Anlagen des Sondervermögens „Pensionsfonds des Landes Nordrhein-Westfa­len“ um den Aspekt der Nachhaltigkeit erweitert. Abschnitt 2 Nummer 3 der Allgemeinen An­lagerichtlinien besagt: „Als Ausfluss der Ziele Sicherheit und Rentabilität ist auch die Nachhal­tigkeit der Kapitalanlage angemessen zu berücksichtigen.“

Im Jahr 2019 ist NRW gemeinsam mit den Bundesländern Baden-Württemberg, Brandenburg und Hessen einen weiteren Schritt in Richtung nachhaltiger Anlagestrategie gegangen: Die vier Bundesländer haben gemeinsam einen Anbieter mit der Entwicklung von nachhaltigen Aktienindizes beauftragt, um mit ihren Aktienportfolios nur noch in Unternehmen zu investie­ren, die in den Bereichen Ökologie, Soziales und Unternehmensführung zu den am besten bewerteten zählen.

Im Zukunftsvertrag für Nordrhein-Westfalen haben CDU und Grüne im Jahr 2022 festgeschrie­ben, dass beim Pensionsfonds über eine Weiterentwicklung der Anlagerichtlinien die Voraus­setzungen zu schaffen sind, ausschließlich in Aktien zu investieren, die fossile und atomare Energieträger ausschließen. Dieser Grundsatz soll auch bei Unternehmensanleihen berück­sichtigt werden. Somit sollen Risiken, die mit auf fossile Energien aufgebauten Geschäftsmo­dellen einhergehen, konsequent abgebaut und zukünftig vermieden werden.

Noch im Jahr 2022 wurde eine Änderung der Besonderen Anlagerichtlinien für die Verwaltung von Mitteln des Sondervermögens für den Aktienbereich beschlossen, die den Ausschluss von Unternehmen mit einem auf die Gewinnung oder Verwertung fossiler Brennstoffe

ausgerichteten Geschäftsmodell beinhaltet. Entsprechende Unternehmensanleihen wurden ebenfalls veräußert. Die schnelle Umsetzung des Zukunftsvertrags durch die Landesregierung ist zu begrüßen.

II. Beschlussfassung:
Der Landtag stellt fest:

  • Durch den Ausschluss fossiler und atomarer Energieträger in den Anlagen des Pensions­fonds werden Anlagerisiken minimiert und die Finanzierung der Pensionsansprüche der Beamtinnen und Beamten des Landes gesichert.
  • Durch den Ausschluss der Finanzierung von Kohleverstromung unterstreicht die Landes­regierung den vorgezogenen Braunkohleausstieg in Nordrhein-Westfalen im Jahr 2030.

Der Landtag beauftragt die Landesregierung:

  • Den Weg zur nachhaltigen Anlagestrategie des Pensionsfonds konsequent fortzusetzen und auch in Zukunft auf Kapitalanlagen im Bereich fossile und atomare Energieträger zu verzichten.
  • Die Ausschlusskriterien in die Allgemeinen Anlagerichtlinien für die Verwaltung von Anla­gen des Sondervermögens „Pensionsfonds des Landes Nordrhein-Westfalen“ zusätzlich zu den Besonderen Anlagerichtlinien durch einen Runderlass des Ministeriums der Finan­zen aufzunehmen.
  • Die Ausschlusskriterien für atomare Energieträger in den Allgemeinen Anlagerichtlinien zu überarbeiten.