Rhein-Kreis Neuss erhält 2,85 Millionen Euro zur Unterstützung von Menschen in sozialen Notlagen

Land NRW sichert die soziale Infrastruktur und entlastetin der Krise: Rhein-Kreis Neuss erhält insgesamt 2,85 Millionen Euro zur Unterstützung von Menschen in
sozialen Notlagen

Die Entlastungspakete des Bundes haben in den vergangenen Monaten vielfältige Entlastungen geschaffen, bei der Unterstützung der sozialen Infrastruktur bestand aber eine Lücke, die das Land NRW jetzt schließt. Dazu erklärt Simon Rock, Landtagsabgeordneter aus dem Rhein-Kreis Neuss (Grüne):

„Der russische Angriffskrieg auf die Ukraine hat in unserem Land auch eine soziale Krise ausgelöst. Steigende Energie- und Lebensmittelkosten belasten von Armut
betroffene Menschen besonders. Auch die vielfältige soziale Infrastruktur wie
Beratungsstellen, Sozialkaufhäuser oder Wärme-/Kältebusse leidet unter den
gestiegenen Kosten und damit verbundenen eingeschränkten Angeboten. Mit dem
„Stärkungspakt NRW – gemeinsam gegen Armut“ stellt das Land Nordrhein-
Westfalen jetzt dem Rhein-Kreis Neuss und seinen Kommunen insgesamt 2,85 Millionen Euro zur
Verfügung, um wichtige Beratungs- und Hilfsangebote in der Krise abzusichern. Die schwarz-grüne Landesregierung ermöglicht den Kommunen so auch, Einzelfallhilfen für Bürgerinnen und Bürger zu finanzieren. Mit den Stärkungspakt-Mitteln können Menschen zum Beispiel bei drohendem Wohnungsverlust oder Energiesperren
unterstützt werden. Nur ein starkes soziales Netz trägt uns durch diese unsichere
Zeit, das Land NRW leistet dazu einen wichtigen Beitrag. Die Kommunen können die finanziellen Mittel in eigener Zuständigkeit verwenden.“

Im Einzelnen verteilen sich die Mittel wie folgt auf den Rhein-Kreis Neuss:

KommuneZuwendung
Dormagen286.587 €
Grevenbroich340.200 €
Jüchen87.507 €
Kaarst164.808 €
Korschenbroich85.806 €
Meerbusch206.262 €
Neuss1.068.291 €
Rommerskirchen30.807 €
Rhein-Kreis Neuss
Kreisverwaltung
576.576 €

Hintergrund: Die Mittel des „Stärkungspakts NRW – gemeinsam gegen Armut“
werden über eine Billigkeitsrichtlinie an die Kommunen ausgezahlt und können ganz oder teilweise an die Einrichtungen weitergeleitet werden. Für das Land NRW stehen hierfür rund 150 Millionen Euro zur Verfügung. Besonders von Armut betroffene
Kommunen werden besonders unterstützt: Die Verteilung der Mittel orientiert sich an der absoluten Anzahl der Mindestsicherungsbeziehenden je Kommune.