Gute Nachrichten für eingruppige Kitas im Rhein-Kreis Neuss:
Die Sonderförderung in Höhe von 15.000 Euro für eingruppige Kitas, die vor 2007 gegründet wurden, bleibt erhalten. Die schwarz-grüne Landesregierung hat jetzt
ihren neuen Entwurf für die Aktualisierung des Kinderbildungsgesetzes in den
Landtag eingebracht. „Eingruppige Kitas leisten großartige Arbeit. Es ist das
herausragende persönliche Engagement der Mitarbeitenden und in vielen Fällen
auch der Eltern, das diese Kitas zu ganz besonderen Einrichtungen für die Kinder macht. Sie sind ein wichtiger Pfeiler unseres Bildungs- und Betreuungsangebotes im Rhein-Kreis Neuss“, so Simon Rock, Landtagsabgeordneter aus Neuss. Laut dem
Kinderbildungsgesetz (Kibiz) können eingruppige Einrichtungen, die bereits vor dem 28. Februar 2007 in Betrieb waren, unter Berücksichtigung des Trägeranteils einen weiteren Pauschalbetrag von bis zu 15.000 Euro bekommen, wenn der Träger ohne diesen zusätzlichen Betrag die Einrichtung nicht ausreichend finanzieren kann. „Wir haben als Grüne mit der CDU bereits im Koalitionsvertrag festgehalten, dass wir
eingruppige Kitas und Waldkindergärten fördern werden“, so Rock weiter. „Mit der Überarbeitung des Gesetzesentwurfs nach der Anhörung der Verbände kommt die Landesregierung dieser Vereinbarung nach. Das ist eine große Hilfe für eingruppige Kitas.“ Zusätzlich werden unter anderem auch Dokumentationspflichten reduziert.
NRW unterstützt weiterhin die wichtige Arbeit der eingruppigen Kitas