Förderprogramm Elektromobilität NRW

Antrag gem. § 33 Abs. 1 Satz 2 KrO, § 2 Abs. 1 GOKT zur Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Regionalentwicklung am 07.03.2018 und zur Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses am 08.03.2018 

„Förderprogramm Elektromobilität NRW“ 

Sehr geehrter Herr Landrat Müller,

der Presse war zu entnehmen, dass die Landesregierung NRW ihr Sofortprogramm Elektromobilität erweitert hat. Es soll ein flächendeckendes, bedarfsgerechtes und nutzerfreundliches Netz von Ladesäulen aufgebaut werden. Ab 5. Februar 2018 fördert das Land auch die Errichtung von öffentlichen Ladesäulen und unterstützt die Kommunen bei der Elektrifizierung ihres Fuhrparks. 

Eine wichtige Zielgruppe dieses Programmes und zum Ausbau der Elektromobilität sind laut Wirtschafts- und Digitalminister Prof. Dr. Andreas Pinkwart die Städte, Gemeinden und Kreise in Nordrhein-Westfalen. 

Vor diesem Hintergrund stellen wir folgenden Antrag:
Die Kreisverwaltung wird gebeten zu prüfen, in wie fern der Kreis Siegen-Wittgenstein dieses Förderprogramm für den Ausbau der öffentlichen oder eigenen Ladeinfrastruktur, Fahrzeugförderung oder Beratungsleistungen nutzen kann und ggf. eine entsprechende Beschlussvorlage für die Sitzung von Kreisausschuss und Kreistag am 16.03.18 zu erstellen. 

Begründung: 
Anträge zum o.g. Förderprogramm sind innerhalb des Zeitraums vom 05.02.2018 bis zum 30.06.2018 einzureichen. Darüber hinaus gilt eine regionale Verteilung der Fördermittel. Um vom Förderprogramm profitieren zu können, scheint uns eine zeitnahe Prüfung und Antragstellung sinnvoll.

Mit freundlichen Grüßen 

Michael Sittler, Fraktionsvorsitzender SPD-Fraktion
Simon Rock, Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen 

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